Der DOKR-Vorstand hat am 08.03.2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Abzeichenpflicht:
Ab sofort gilt ein Bestandsschutz für alle Reiterinnen und Reiter, die einen internationalen FEI 2*- oder 3*-Ritt in der Wertung beendet haben. Alle anderen Reiterinnen und Reiter müssen ab dem 1. Januar 2017 ein Reitabzeichen 5 oder das Distanzreitabzeichen 2 nachweisen, um eine internationale Starterlaubnis durch das DOKR zu erhalten.

DOKR-Disziplinbeirat Distanzreiten:
Der DOKR-Disziplinbeirat wird nach derzeitiger Beschlusslage in der neuen
Legislaturperiode ab Mai 2017 nicht wieder besetzt. Starterlaubnisse für internationale Ritte können ab diesem Zeitpunkt durch den VDD erteilt und über das DOKR an die FEI weitergeleitet werden. Die zuvor aufgeführte Abzeichenpflicht bleibt davon unberührt.

Championatsnominierungen:
Die vom DOKR-Vorstand im vergangenen Jahr beschlossene Qualifikationsnorm für eine Teilnahme an einem Championat bleibt bestehen:
• Die Nominierung für ein Championat (Senioren) erfolgt auf Basis der Ergebnisse bei festgelegten Qualifikationsritten. Die Reiter/Pferd-Kombinationen qualifizieren sich für ein Championat, wenn sie innerhalb von 30 Minuten, gemessen an der
Durchschnittszeit der besten drei Europäer, bei international hochkarätigen 160 km-Ritten ins Ziel kommen.
• Der Maßstab zur Auswahl der Ritte ist ein zu erwartendes hochklassiges
internationales Teilnehmerfeld. Eine Mannschaft wird nur entsandt, wenn mindestens drei Teamreiter dieses Leistungskriterium erfüllt haben.
• Die Entsendung eines Teamtierarztes und Equipechefs erfolgt nur bei einer Teilnahme einer deutschen Mannschaft.
• Die Nominierung zu einem Jugendchampionat richtet sich an einem 120km-Ritt aus und orientiert sich an den Kriterien im Seniorenbereich.
• Neu: Die Festlegung der Qualifikationsritte für das jeweils anstehende Championat erfolgt durch das DOKR zu Beginn des Jahres. Das DOKR wird zuvor ein Meinungsbild der Aktiven und des VDD einholen. Dies erfolgt in der Regel anlässlich eines jährlichen Aktiventreffens.

Kaderberufungen:
Die vom DOKR-Vorstand im vergangenen Jahr beschlossene Qualifikationsnorm für eine Kaderberufung bleibt bestehen. Die Bundeskaderberufung orientiert sich an der Qualifikation (DOKR-Kriterien) für ein Championat sowie an der erfolgreichen Teilnahme am Championat.
• Mit der Championatsqualifikation erhält die Reiterin/der Reiter B-Kaderstatus.
• Bei erfolgreicher Teilnahme am Championat (Top 8) erhält die Reiterin/der Reiter A-Kaderstatus.
• Die Kriterien zur Kaderberufung im Jugendbereich (C-/DC- Kader) lehnen sich an den A-/B-Kaderkriterien an.

Perspektivgruppe:
Das DOKR richtet im Laufe des Jahres 2016 eine Perspektivgruppe Distanzreiten ein. Der Perspektivgruppe gehören besonders talentierte Reiterinnen und Reiter vorrangig der Altersklasse U25 an. Diese Reiterinnen und Reiter werden durch das DOKR in ihrer Entwicklung gezielt unterstützt. In erster Linie zählen dazu Fortbildungsmaßnahmen für Reiterinnen/Reiter und Pferd. Ziel ist es, die Nachwuchsreiterinnen/-reiter bis zur Championatsreife zu begleiten.

Mittelzuweisung:
Das DOKR verzichtet auf die Mittelzuweisung des VDD zur Förderung des Distanzspitzensportes.