Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln für den Pferdesport (ADMR)
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2011 wurde das VDD-Reglement in folgenden Punkten geändert und ergänzt:
4.11 Doping sowie unerlaubte Medikation sind verboten.
Die Listen der verbotenen Substanzen und Methoden der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) der LPO in der jeweils gültigen Fassung gelten uneingeschränkt.
Dopingkontrollen können durch das VDD-Präsidium, einen Regionalbeauftragten, den Veranstalter oder einen Veranstaltungstierarzt veranlasst werden und erfolgen in analoger Anwendung der ADMR.
Etwaige Disziplinarverfahren und Sanktionen erfolgen ebenfalls analog ADMR.
4.12 Außer dem üblichen Futter dürfen Pferden keine anderen Substanzen gegeben werden. Salz, Zucker, Mineralstoffe und Vitamine dürfen nur oral und ohne Zwang verabreicht werden. Die Verwendung einer Maulspritze ist zulässig, soweit sie von Einzelpersonen angewendet wird und das Pferd sich nicht grob widersetzt.
4.13 Pflege/Pflegemittel
Tränken, Füttern und Waschen ist, außer während der Untersuchungen und den Messungen selbst, jederzeit erlaubt, desgleichen Richten und Auswechseln des Hufbeschlags. Als Pflegemittel sind ausschließlich Substanzen erlaubt, die ADMR-konform sind.
Verbotene Substanzen (Liste der FN)