Ab dem 01.01.2018 gilt der VDD-Qualifikationsweg für Reiter, ab dem 01.01.2020 auch für Fahrer
VDD-Qualifikationsweg
Distanzveranstaltungen ab 61 km in Deutschland sind für alle Reiter und Fahrer offen, welche die Qualifikationsanforderungen des VDD-Qualifikationswegs (vdd-aktuell.de/qualifikationsweg/) erfüllen. Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters/Fahrers gilt lebenslang.
Alle Starter sind selbst dafür verantwortlich, nur bei Veranstaltungen zu starten, die für ihren Qualistatus zugelassen sind. Es ist keine Bestätigung der Qualistufe von Seiten des VDD vor einem Start erforderlich. Von Seiten des Veranstalters wird der Qualistatus nicht überprüft! Falls ohne korrekte Qualifikation gestartet wurde, erfolgt nachträglich eine Disqualifikation.
Für Mitglieder bieten wir den Service an, den Qualistatus online einsehen zu können. Dieser Bereich ist passwortgeschützt und bedarf einer Registrierung. Nach der Freischaltung kann der persönliche Qualistatus abgerufen und ausgedruckt werden. Die dort angegebene Zahl gibt die erreichte Qualifikationsstufe an.Nichtmitglieder sind selbst dafür verantwortlich, ihren Qualistatus zu kennen und auf Anforderung z.B. anhand von Ergebnislisten oder Checkkarten nachzuweisen. Eine (gebührenpflichtige) Auskunft über den eigenen Qualistatus kann zudem über die Geschäftsstelle angefordert werden. Die Qualistufe Fahren ist online noch nicht einsehbar, dies wird in Kürze umgesetzt.
Hinweis: Die Spalten “Erforderlicher Nachweis Reiter/Fahrer über Abzeichen” und “Erforderlicher Nachweis Reiter/Fahrer über Ritte” sind Alternativen, d.h. die Qualifikation kann nur über die Teilnahme an Distanzritten oder über eine Kombination aus Distanzritte und Fortbildung erworben werden.
§2 Zulassung von Reitern, Pferden und Fahrern
Distanzveranstaltungen sind offen für alle Pferde und alle Reiter bzw. Fahrer. Alle Reiter und Fahrer müssen folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
Stufe | Bezeichnung | Streckenlänge (oder Tagesstrecke Mehrtagesritt) | Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen | Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte |
---|---|---|---|---|
0 | Einführungsritte | 25-40 km | Keine | Keine |
0 | Kurze Distanzritte | 41-60 km | Keine | Keine |
1 | Mittlere Distanzritte | 61-80 km |
Distanzseminar und ein Ritt von 40 – 60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) ODER Distanzreitabzeichen Stufe 1 ODER Reitpass/Pferdeführerschein Reiten und zwei Ritte von 40 – 60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) ODER RA5 und 1 Ritt von 40 – 60 km (nicht schneller als 16 km/h) in der Wertung |
3 Ritte von 40 – 60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
2 | Lange Distanzritte I | 81-119 km |
Distanzabzeichen 1 und Distanzreitabzeichen Stufe 2 und 1 Ritt von 61 -80 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
3 Ritte von 61 – 80 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
3 | Lange Distanzritte II | 120-160 km |
Distanzabzeichen 2 und Distanzreitabzeichen 3 |
3 Ritte von 81 – 119 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
Stufe | Bezeichnung | Streckenlänge (oder Tagesstrecke Mehrtagesfahrt) | Erforderliche Nachweise für Fahrer |
---|---|---|---|
0 | Einführungsfahrten | 25-40 km | Keine |
0 | Kurze Distanzfahrten | 41-60 km | Keine |
1 | Mittlere Distanzfahrten | 61-80 km | 2 Fahrten von 25-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) ODER Distanzseminar und 1 Fahrt von 25-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) ODER Kutschenführerschein/Fahrabzeichen (FN/VFD) und 1 Fahrt von 25-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
2 | Lange Distanzfahrten I | 81-119 km | 1 Fahrt von 61-80 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
3 | Lange Distanzfahrten II | 120-160 km | 1 Fahrt von 81-119 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h) |
Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters/Fahrers gilt lebenslang. Es gilt Bestandsschutz bis zum 1. Januar 2018 für Reiter und bis zum 1. Januar 2020 für Fahrer.
Definition Bestandschutz:
Alle Reiter die bis zum Stichtag 1. Januar 2018 mindestens einen 120 km-Ritt (120 km als Tagesstrecke) oder 2.000 Gesamtkilometer in der Wertung beendet haben, sind von dem vorstehenden Qualifikationsweg (Qualifikation Stufe 1 – 3) befreit.
Für alle Fahrer wird die am 31. Dezember 2019 gültige Qualifikationsstufe für Distanzritte für Distanzfahrten übernommen. Nach dem 1. Januar 2020 sind die Qualifikationssysteme für Reiten und Fahren getrennt.
Eine Befreiung vom Qualifikationsweg bedeutet sofortige Startzulassung auf allen Streckenlängen bis zu 160 km. Alle anderen Reiter/Fahrer durchlaufen die Qualifikation ab dem aktuell erreichten Status, eine Requalifikation für den bereits erreichten Status ist nicht erforderlich.