Ausrüstungsauflagen für Pferde: gemäß §2.8 des Reglements, z.B. keine Atem-beengende Zäumung. Weiteres sh. „Besonderheiten zur Veranstaltung“ – Wettbewerbsgericht sh. Aushang: Teilnehmer, Chef-TA, Veranstalter sowie Vertreter. – Generell gilt: Puls 64 innerhalb 20 Min. – unangekündigte Kontrollen Puls 72 innerhalb 10 Min. Weiteres sh. „Besonderheiten zur Veranstaltung“ – Ehrenpreise für alle WB (außer EFR/EFF): VDD-Goldschleife Der Teilnehmer reitet/ fährt auf eigene Verantwortung; jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter und Helfer sind ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Helfer beruhen sowie
sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Helfer verursacht wurden.
Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für die Gesundheit ihrer Pferde und erklären mit der Abgabe der Nennung, dass sie eine gültige
Tierhalterhaftpflichtversicherung für ihr Pferd abgeschlossen haben und den Veranstalter von allen Ansprüchen aus dem Ritt- bzw. Fahrgeschehen oder der Unterbringung freihalten. Für jeden Wettbewerb gilt immer die neueste Form des VDD-Reglements. Der Veranstalter muss gegebenenfalls die Ausschreibung
entsprechend anpassen.
Der VDD erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten. Mit der Anmeldung wird die gültige Datenschutzerklärung des VDD (siehe vdd
aktuell.de/datenschutz2) anerkannt und ausdrücklich die Veröffentlichung von Veranstaltungen auf der Internetseite des VDD, sowie den Verteilermedien des
Veranstalters genehmigt. Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des VDD. Beteiligte Dienstleister erhalten
Ihre Daten nur, soweit es für die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben durch den Verband erforderlich ist. Dienstleister in diesem Sinne ist u. a. die Deutsche
Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), der wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lizenz, Funktionen im Verein sowie ggf. E-Mail Adresse)
zur Verfügung stellen.
Als Anschlussverband an die FN sind wir verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden.
Für die Beantragung des Wettbewerbes und für die Veröffentlichung/Versendung darf nur dieses Formblatt benutzt werden. Ergänzende
Erläuterungen/Beschreibungen sind zulässig.
Außer dem üblichen Futter dürfen den Pferden keine anderen Substanzen gegeben werden. Salz, Zucker, Mineralstoffe, Elektrolyte und Vitamine können oral
verabreicht werden. Als Pflegemittel sind ausschließlich Substanzen erlaubt, die ADMR-konform sind.
Zugelassen sind alle Pferde, soweit sie nicht innerhalb der letzten 15 Tage auf einer vom VDD genehmigten Veranstaltung aus der Wertung genommen wurden oder
einer Sperre durch ein Organ des VDD unterliegen, sowie alle Teilnehmer entsprechend dieser Ausschreibung, soweit sie nicht einer Sperre durch ein Organ des
VDD und/oder einer Landeskommission (LK) unterliegen und die erforderlichen Qualifikationskriterien erfüllen.
Verein Deutscher Distanzreiter und –Fahrer e. V. (VDD)
