Sehr geehrte Mitglieder, Veranstalter und Reiter,

durch die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen kommen auch unsere Distanzritte
wieder in etwas greifbarere Nähe. Die ersten Veranstaltungen haben, unter strengen
Auflagen der zuständigen Behörden, grünes Licht für die Durchführung erhalten.
Aktuell gibt es aber keine einheitlichen Regelungen, was letztendlich bedeutet, dass
jeder Veranstalter sich eine behördliche und auch rechtsverbindliche Genehmigung
einholen muss. Das können je nach Gemeinde das Ordnungsamt, das Landratsamt oder
aber das Gesundheitsamt sein.

Veranstalter, die ihre Turniere durchführen wollen, sollten sich sehr rechtzeitig mit
ihren zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um so herauszufinden, ob die
verlangten Sicherheitsmaßnahmen für sie überhaupt umsetzbar und somit die
Veranstaltung durchführbar ist. Alle den Teilnehmer betreffenden Auflagen, müssen für
die Teilnehmer zugänglich gemacht werden, entweder in der Ausschreibung selbst oder
aber auf einem Zusatzblatt.

Die FN ist sehr bemüht, einheitliche Regelungen für den Turniersport zu erreichen.
Generell ist es aber einfach so, dass Deutschland durch sein föderales System
gekennzeichnet ist. Grundsätzlich sind daher die Bundesländer zuständig. Diese haben
allerdings in vielen Fällen die Entscheidungshoheit – in gewissem Rahmen – den
Kreisverwaltungsbehörden (und hier den Gesundheits- und/oder Ordnungsämtern )
übertragen.

Im Namen des Präsidiums

Renan Borowicz
Präsident