Sponsoren und Spender

Spenden
Der VDD ist als gemeinnütziger Verein zur Finanzierung seiner Aufgaben auch auf die finanzielle Unterstützung seiner Mitglieder und Spender angewiesen. Diese machen ihre Zuwendung oft von einer steuerlichen Berücksichtigung, das heißt von einer Zuwendungsbestätigung (bisher auch als Spendenbestätigung oder Spendenbescheinigung bezeichnet), abhängig.

Dazu ist es wichtig zu wissen, ob überhaupt eine steuerbegünstigte Ausgabe des Förderers vorliegt, was bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigung zu beachten ist und welche Fehler es zu vermeiden gilt, damit die Verantwortlichen nicht für entgangene Steuer haften müssen.

Ausführliche Informationen sind in der Broschüre “Steuertipps für Vereine” (Herausgeber: Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat; 15. Auflage 2015) dokumentiert.

Steuertipps für Vereine
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Sponsoring
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Die Leistungen des Sponsors können beim steuerbegünstigten Verein steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich (Zuwendung), steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung (Rechtenutzung) oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Werbeleistung) sein (siehe auch Broschüre “Steuertipps für Vereine”).

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schatzmeisterin oder bei der Geschäftsstelle des VDD.

VDD Geschäftsstelle

E-Mail: office@vdd-aktuell.de


Sponsoren des VDD
Die Mitglieder des Präsidiums, die Geschäftsstelle und zahlreiche Veranstalter des VDD bedanken sich besonders bei allen Sponsoren für die Unterstützung des deutschen Distanzsports.