Wertung

– Deutsche Staatsbürgerschaft
– Aktive VDD Mitgliedschaft
– Einzelwertung (Nur Reiterwertung, höchstens 2 verschiedene Pferde pro Reiter)
– Der Reiter muss im Wertungsjahr mindestens auf einem deutschen CEI gestartet sein (sofern ein CEI in Deutschland stattgefunden hat)
– Für Sonderpunkte müssen die Checkkarten bis 15.10.2025 eingereicht werden– Mailadresse FB intern. Sport: sport@vdd-aktuell.de

Anmeldung und Teilnehmergebühren

– Das ausgefüllte Anmeldeformular per Mail an FB intern. Sport: sport@vdd-aktuell.de
– Anmeldung bis zum 01.05.2025, Gebühr 10 €
– Nachnennung bis 31.07.2025 möglich, Nachnenngebühr zusätzlich 10 €
– Gebühren fließen in den Topf für das darauffolgende Wertungsjahr
– Überweisung der Gebühr an den VDD

Bankverbindung: Verein Deutscher Distanzreiter e.V., Sparkasse Mecklenburg – Schwerin, IBAN: DE02 1405 2000 1711 4509 59, BIC: NOLADE21LWL

Punktesystem

– Je 1 Punkt pro ganzen Kilometer
– Platzpunkte ergeben sich aus der Zahl der besiegten Starter des Wettbewerbes (z.B. 10 Starter – 1. Platz (eigene erreichte Platzierung) = 9 Punkte)
– Für Wertungspferde: FTQ = 20 Minus Punkte
– Deutsche Ritte werden mit einem Plus 1,5 Faktor berechnet, zu Grunde liegen hier die Kilometerpunkte
– Jugendliche, die im Wertungsjahr auf keinem CEI3* 160km Ritt gestartet sind, werden für jeden CEI2* 120km Ritt aufgewertet. Somit wird der CEI2* 120 km Ritt in der Wertung wie ein CEI3* 160km bei den Senioren gewertet. (160 Punkte für 120 km)
– Wenn Checkkarten eingereicht werden (optional) gilt folgendes Wertungssystem:
o reguläre Untersuchungen laut Ausschreibung zählen die Hälfte der Kilometerpunkte für die Checkkarte (z.B. 100km = 50 Ausgangspunkte), für jedes B/2 = 1 Punkt Minus, für jedes C/3 = 5 Punkte Minus

Staffelung Preisgeld 2025

Preisgeld: 1000,- € (Sponsorengelder)
1. Platz: 250 €
2. Platz: 200 €
3. Platz: 150 €
4. Platz: 100 €
5-10Pl. 50 €

Ausschüttung

– Ausschüttung zur JHV
– Anwesenheitspflicht (die Platzierten werden eingeladen) oder digitale Anwesenheit mit Zuschaltung zur JHV
– In begründeten Ausnahmefällen kann ein Vertreter benannt werden, der persönlich vor Ort ist
– Bei Nichterscheinen wird das Preisgeld nicht ausgezahlt und kommt in den Topf für 2026